Allgemeinen Geschäftsbedingungen - Gipfeltraeume.ch

Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Bei Reisen, die durch die Aktivferien AG durchgeführt werden, gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Aktivferien AG. Hier

1. Anmeldung:

Anmeldungen müssen mittels Anmeldetalon, schriftlich oder telefonisch vorgenommen werden. Mit der Anmeldung werden den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“, Bestandteil des Vertrags zwischen dem Teilnehmer und dem Bergführer Jürg Trummer zugestimmt. Nach Eintreffen der Anmeldung erhält der Teilnehmer eine schriftliche Bestätigung.

2. Bezahlung / Annullationsbedingungen:
Bergtouren:

Der gesamte Betrag muss spätestens bei Tourenbeginn beglichen sein.
Wenn der Gast die Tour nicht antreten kann, werden Ihm folgende Rücktrittskosten berechnet:

  • 60 bis 31 Tage vor Tourenbeginn: 25 % des Rechnungsbetrags
  • 30 bis 11 Tage vor Tourenbeginn: 50 % des Rechnungsbetrags
  • 10 bis 0 Tage vor Tourenbeginn: 100% des Rechnungsbetrags
Reisen und Touren im Ausland:

Der gesamte Betrag muss spätestens 30 Tage vor Reisebeginn beglichen sein. Eine Anzahlung ist jeweils gemäss Programm zu bezahlen. Wenn der Gast die Tour nicht antreten kann, werden Ihm folgende Rücktrittskosten berechnet:

  • 90 bis 61 Tage vor Tourenbeginn: 15 % des Rechnungsbetrags
  • 60 bis 31 Tage vor Tourenbeginn: 50 % des Rechnungsbetrags
  • 30 bis 0 Tage vor Tourenbeginn: 100% des Rechnungsbetrags
  • Kosten für bereits gebuchte Flüge sind immer zu 100% zu bezahlen

Massgebend zur Berechnung des Annullierungsdatums ist das Eintreffen Ihrer schriftlichen Annullation bei mir.

3. Rücktrittsbedingungen seitens des Bergführers Jürg Trummer:

Beteiligen sich an der Reise zu wenig Teilnehmer kann der Bergführer Jürg Trummer kurzfristig vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall entstehen für den Gast keine Kosten. Liegen andere Umstände vor (z.B. höhere Gewalt, Unruhen, Streiks, Unwetter etc.), welche die Durchführung der Tour/Reise verhindern, so kann der Bergführer Jürg Trummer kurzfristig vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall gelten die oben genannten Annullationsbedingungen.

4. Programmänderungen:

Sämtliche Touren finden bei jeder Witterung statt. Der Teilnehmer muss aber zu Programm- und insbesondere Gebietsänderungen bereit sein. Es ist dem Bergführer vorbehalten, das Programm abzuändern. Eventuelle Mehrkosten werden dem Teilnehmer verrechnet.

5. Abbruch der Tour durch den Teilnehmer:

Bei Abbruch oder frühzeitigem Verlassen der Tour erfolgt keine Rückerstattung. Allfällige Zusatzkosten gehen zu Lasten des Teilnehmers.

6. Versicherungen:

Der Teilnehmer ist verantwortlich für genügenden Versicherungsschutz. Neben einer umfassenden und auch für diese Tour/Reise voll gültigen Unfall- und Krankenversicherung (mit Einschluss von Hochgebirgsrisiko, Bergungs- und Rettungskosten) ist eine Reiseannullationskosten-Versicherung empfehlenswert. Diese Versicherungen müssen vom Teilnehmer selber abgeschlossen werden. Zusätzlich empfehle ich Ihnen, der Schweizerischen Rettungsflugwacht als Gönner beizutreten. Obwohl ich als Bergführer Ihnen ein optimales Arrangement bieten kann, können bei Touren im Gebirge, Unfälle nicht ausgeschlossen werden.

7. Haftung und Schadenersatz:

Durch Ihre Buchung anerkennen Sie die Gefahr im Gebirge. Auch ein hochqualifizierter Bergführer ist nicht unfehlbar, denn ausserhalb von markierten Wegen wird er mit Grenzbereichen konfrontiert, die niemals voll beherrschbar sind. Meine Aufgabe kann es daher nur sein, das Risiko auf ein Minimum zu beschränken.

8. Bildmaterial:

Ich bin laufend daran tolle Bilder und Videos während den Touren zu erstellen. Darauf sind teilweise einzelne Personen erkennbar. Dieses Material stelle ich Ihnen nach der Tour gerne zur Verfügung. Ebenfalls benutze ich dieses Bild- / Videomaterial für meine eigenen Werbezwecken z.B. Internet, Prospekte, Social Media etc. Möchten Sie als Teilnehmer nicht auf Bildern oder Video erscheinen, so teilen Sie mir dies mit. Sämtliche Bildrechte bleiben bei Jürg Trummer.

9. Gerichtstand:

Als Gerichtsstand wird der Gerichtskreis Niedersimmental im Kanton BE / Schweiz, vereinbart. Er gilt für alle Streitfälle, gleich welche Nationalität der Teilnehmer besitzt und wo sich der Schadenort befindet.